Transfermaßnahme
Staatlich geförderter Neustart

Transfermaßnahme nach §110 SGB III – Staatlich geförderte Unterstützung bei Betriebsveränderungen

Die Transfermaßnahme gemäß §110 SGB III bietet eine wertvolle Unterstützung für Mitarbeiter, die von einer Betriebsänderung betroffen sind. Sie ermöglicht eine individuelle Begleitung im Trennungsprozess, wobei die betroffenen Mitarbeiter weiterhin im Unternehmen verbleiben. Ziel ist es, die Mitarbeiter bei der beruflichen Neuorientierung zu unterstützen und ihnen Perspektiven aufzuzeigen.

Bis zu 2.500 € Förderung pro Mitarbeiter

Die staatliche Förderung erfolgt durch die Agentur für Arbeit in Form eines Zuschusses von bis zu 2.500 Euro pro gefördertem Arbeitnehmer.

Volles Gehalt, volle Unterstützung

Während der Beratungszeit erhalten die Mitarbeiter ihr volles Gehalt, was zusätzliche Sicherheit bietet. Die Maßnahmen umfassen unter anderem:

  • individuelle Beratung

  • Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen

  • Unterstützung im Bewerbungsprozess sowie Weiterbildungsberatung

Transfermaßnahmen: Ein Zeichen sozialer Verantwortung und Zukunftssicherung

Für Arbeitgeber signalisiert die Inanspruchnahme einer Transfermaßnahme soziale Verantwortung und Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern. Dies trägt zur Stabilität des Betriebsklimas bei und stärkt die Motivation der verbleibenden Mitarbeiter.

Die Kombination von Transfermaßnahme und Transfergesellschaft ermöglicht eine umfassende Unterstützung der Mitarbeiter und sichert deren berufliche Zukunft optimal ab. Gern beraten wir Sie zu den individuellen Möglichkeiten der Transfermaßnahmen in Ihrem Unternehmen.

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