Transfermaßnahme nach §110 SGB III – Staatlich geförderte Unterstützung bei Betriebsveränderungen

Bis zu 2.500 € Förderung pro Mitarbeiter
Die staatliche Förderung erfolgt durch die Agentur für Arbeit in Form eines Zuschusses von bis zu 2.500 Euro pro gefördertem Arbeitnehmer.
Volles Gehalt, volle Unterstützung
Während der Beratungszeit erhalten die Mitarbeiter ihr volles Gehalt, was zusätzliche Sicherheit bietet. Die Maßnahmen umfassen unter anderem:
individuelle Beratung
Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
Unterstützung im Bewerbungsprozess sowie Weiterbildungsberatung
Transfermaßnahmen: Ein Zeichen sozialer Verantwortung und Zukunftssicherung
Für Arbeitgeber signalisiert die Inanspruchnahme einer Transfermaßnahme soziale Verantwortung und Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern. Dies trägt zur Stabilität des Betriebsklimas bei und stärkt die Motivation der verbleibenden Mitarbeiter.
Die Kombination von Transfermaßnahme und Transfergesellschaft ermöglicht eine umfassende Unterstützung der Mitarbeiter und sichert deren berufliche Zukunft optimal ab. Gern beraten wir Sie zu den individuellen Möglichkeiten der Transfermaßnahmen in Ihrem Unternehmen.